Mein Aufruf wurde von der Inkassostelle erhört:
Wenn Sie einen Fernsehapparat nicht an einer Antenne oder am Kabelnetz angeschlossen haben, können Sie weiterhin DVD’s anschauen, ohne für die Fernsehempfangsgebühren angemeldet zu sein.
Empfangsgeräte müssen so ausser Betrieb gesetzt werden, dass sie anlässlich einer allfälligen Kontrolle nicht als betriebsbereit gelten können.
Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es an seinem Standort lediglich mit der Stromquelle und/oder einer bestehenden Antenne oder einem Kabelnetzanschluss verbunden werden muss, damit Programme empfangen werden können.
Bitte teilen Sie uns mit, ob ihr Fernsehapparat gemäss obiger Definition auch weiterhin betriebsbereit sein wird oder nicht.
Nichts neues also. Die Tatsachen kannte ich ja schon. Etwas widersprüchlich finde ich die Ausage “Als betriebsbereit gilt ein Gerät, wenn es an seinem Standort lediglich mit der… …oder einem Kabelnetzanschluss verbunden werden muss…“. Im ersten Satz schreiben sie dagegen klar “Wenn Sie einen Fernsehapparat nicht an einer Antenne oder am Kabelnetz angeschlossen haben, können Sie weiterhin DVD’s anschauen, ohne für die Fernsehempfangsgebühren angemeldet zu sein”. Aha. Muss ich nun die Anschlussdose plombieren lassen, den Empfänger aus dem Fernsehgerät reissen oder einen Knoten ins Kabel machen?