Wie die Medien überall verkünden, werden ab dem 1. September 2007 neue Gebühren auf MP3-Geräten und HD-Recordern erhoben. Diese fallen recht happig aus und gehen wie immer zu Lasten des Konsumenten.
Ein Streitfall, wie sich zeigte. Das Bundesgericht hat sozusagen “blind” und ohne Gesetzesgrundlage zugunsten der Suisa entschieden, diese Gebühren zu erheben. Wie die Praxis schon bei ähnlichen Massnahmen zeigte, ist fraglich, ob davon auch kleine Künstler profitieren werden.
Kauft man sich legal Musik – sei es im Web oder im Laden – und kopiert diese anschliessend auf den portablen Player, hat man der Suisa schon zweimal Gebühren bezahlt. Bei der Kopie auf einen Leer-Datenträger (CD/MD/Tape, etc.) bezahlt man der Suisa erneut Urheberrechtsgebühren (werden schon seit längerem erhoben). Ein Schwachsinn sondergleichen.
Die SUISA ist der Meinung, dass dieser Entscheid sowohl die Interessen der Künstler als auch die Interessen der Konsumenten wahrt. Ohne Vergütung für das private Kopieren müsste die Schweiz aufgrund internationaler Konventionen das private Kopieren verbieten. Die Konsumenten würden die Freiheit verlieren, geschützte Werke der Musik, des Films, der Literatur etc. für den privaten Gebrauch kopieren zu können.
Angesichts dieses Zitats, müsste der Einsatz von DRM in der Schweiz verboten werden, da ja die Privatkopien mit diesen neuen Gebühren finanziert und bei den Künstlern “entschädigt” werden. Zudem fördert es mit grösserer Sicherheit den Einsatz von Tauschbörsen, da sich damit ja diese Gebühren auch “rechtfertigen”. Ein Rattenschwanz.
Suisa rechtfertigt sich ausserdem damit, dass im Ausland diese Tarife schon länger üblich seien, vereitelt aber, dass in der Schweiz die Erhöhung teilweise das 10fache der im nahen Ausland berechneten Gebühren ausmachen.
Ein paar Tarifbeispiele:
- 2GB Flash Player +16 SFr. (0.0078 SFr/MB)
- 4GB Flash Player +19 SFr. (0.00467 SFr/MB)
- 8GB Flash Player +38 SFr. (0.00467 SFr/MB)
- 40GB Harddisk Audio Player +19 SFr. (0.469 SFr/GB)
- 40GB Harddisk AV Gerät +14 SFr. (0.346 SFr/GB)
- 160GB Harddisk AV Gerät +57 SFr. (0.346 SFr/GB)
Interessant an diesen Beispielen ist, dass sich Geräte mit Flash-Speicher extrem viel mehr verteuern, als solche mit einer Harddisk. Rechnet man die Zahlen auf Speichergrössen um, die wir in ein, zwei Jahren haben werden, so ergeben sich recht erschreckende Zahlen:
- 16GB Flash Player +77 SFr.
- 32GB Flash Player +144 SFr.
- 100GB Harddisk Audio Player +48 SFr.
- 500GB Harddisk AV Gerät +177 SFr.
- 1TB Harddisk AV Gerät + 354 SFr. (gibt es schon im Handel)
Dazu kommt natürlich noch die Mehrwertsteuer.
Der schweizerische Konsumentenschutz ruft auf zum Protest. Mit einer Email kann man seinen Teil dazu beitragen.
Weitere Infos:
- Hintergrund zum Bundesgerichtsentscheid
- Tarif-Bestimmungen der Suisa
- SWICO Medienmitteilung
- Kassensturzmeldung
Ich hoffe die Industrie kommt bald auf die Idee, die Player ohne Speicher zu verkaufen dafuer mit Einschub/Slot/Cardreader.
Dann kann ich:
1. die groesse selbts wahlen
2. Aufruesten oder Tauschen ohne neues Geraet
3. Keine Gebuehr auf den Player da der ja ohne Speicher und auch keine
Gebuehr auf nur den Speicher.
Ach ja und zum Schluss noch die Frage: Weshalb sind Mobiltelefone wie mit MP3 Player und Speicher (gibst noch Neue ohne?) von der Gebuehr ausgenommen?
An alle Kauefer, kauft das Zeugs nun halt def. ueber das Interent im Ausland, dann kann man sich die Gebuehr in der Scweiz auch ans Bein streichen.
Cheers aus Tokyo
Logi
Wie Du sicher weisst, ist die Schweiz ein kleines Land und erreicht somit für die grossen Welkonzerne einen kleinen Absatz. Entsprechend wird sich kaum durchsetzen, für alle Player einen Erweiterungsslot inzubauen, mit dem man seine Kapazität selber wählen könnte.
Aber ein paar werden sicher diesem System folgen. Dann kann Suisa Gebühren auf die Speicherkarten erheben, die dann ja für Musikplayer benutzt werden können. So bezahlen auch alle Photographen für ihre Bilder, die sie selber machen schon mal Abgaben an ein geldgieriges Inkassounternehmen.
Sicher kann man dann mit einem speziellen Formular beantragen, dass die Speicherkarte nur im Photoapparat eingesetzt wird und erhält dann vielleicht die Gebühren retour.
=)